Neuester COVID-Schnelltest bei der Feuerwehr im Einsatz
Seit wenigen Tagen ist der neueste COVID-Schnelltest bei den Feuerwehren im Bezirk Gänserndorf im Einsatz. Feuerwehrarzt Dr. Florian Imböck kann damit durch verlässliche und schnelle Testung die Sicherheit und Einsatzbereitschaft der Feuerwehrmitglieder gewährleisten.
Im Zuge der Atemschutzausbildung Stufe 4 beim Feuerwehrhaus Gänserndorf wurden während der letzten Tage auch die Corona Antigentests durchgeführt. Alle Teilnehmer mussten sich vor Beginn einem Test durch Dr. Florian Imböck unterziehen. Die neuen Schnelltests liefern bereits nach rund 15 Minuten, mittels direkten Nachweis viraler Antigene, ein Ergebnis. Am 14. Oktober 2020 hat Bezirksfeuerwehrkommandant OBR Georg Schicker Gäste aus der Politik geladen um das Konzept des Bezirkes zu präsentieren.
Anwesend waren LAbg. Mag. Karin Renner, LAbg. Rene Lobner, LAbg. Dieter Dorner, Amtsärztin Mag. Dr. Doris Soos, die Medizinjournalistin Eva Pernek, Feuerwehrarzt Dr. Florian Imböck, Robert Jobst und Peter Würrer beide Funktionäre der Feuerwehr.
Durchgeführt wurden die Schnelltests im Sanitätscontainer des Landesfeuerwehrverbandes. Die ersten 500 Tests wurden vom Hersteller als Unterstützung für die Feuerwehr gratis zur Verfügung gestellt. Das Konzept sieht vor die Tests bei Verdachtsfällen rasch einzusetzen um „Ausfälle“ in den Reihen der Feuerwehrmitglieder möglichst zu vermeiden.
Faktum ist: Der bisherige Weg der Testung und Quarantäne für Kontaktpersonen wird längerfristig zu massiven Problemen bei allen Rettungsorganisationen führen. Und nicht nur bei diesen: Schlüsselarbeitskräfte in Gemeinden könnten ebenfalls von schneller Testung profitieren.
Die anwesenden Vertreter der Politik waren sich einig. Sowohl für Schlüsselarbeitskräfte als auch für die Wirtschaft generell wäre es enorm wichtig Ausfallszeiten so gut wie möglich zu reduzieren.
Die Feuerwehren des Bezirkes Gänserndorf gehen mit ihrem Feuerwehrarzt Dr. Imböck auf vielversprechenden Weg voran. Ziel ist es nun, dass die neue Testmethode von Seiten der Entscheidungsgremien als valide anerkannt wird.